Zahnzusatzversicherung hilft Kosten abzufedern

Von | 20. Juni 2015
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung – Foto: © Digital Vision/Photodisc/Thinkstock

Zahnersatz ist in Deutschland ein teurer Spaß. Der von den gesetzlichen Krankenkassen gewährte feste Zuschuss deckt die Kosten nur zu einem geringen Teil ab – vollkommen unabhängig davon, ob es sich nur um ein Inlay oder um eine Krone, Brücke oder Implantat handelt. So beläuft sich die Rechnung für einen einzelnen implantierten Zahn auf bis zu 3.000 Euro. Davon übernimmt die Kasse derzeit ganze 387 Euro. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung erhält der Versicherte weitere 2.300 Euro erstattet.

2012 wurde Zahnersatz noch teurer

Seit dem Jahr 2012 gilt in Deutschland eine neue Gebührenordnung. Diese erlaubt den Zahnärzten, noch höhere Rechnungen stellen zu können. Bereits zuvor mussten gesetzlich versicherte Patienten mehrere Hundert Euro aus eigener Tasche dazuzahlen. Daher hilft eine private Zahnversicherung diese Kosten zu tragen, ohne in eine finanzielle Schieflage zu geraten.

Vertrag für Zahnzusatzversicherung – darauf ist zu achten

Auch wer bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag regelmäßig überprüfen. Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungs-Angebote vermeidet, dass Versicherungsnehmer trotz Zusatzversicherung auf den hohen Zahnarztkosten sitzen bleiben. Denn die Leistungen sind in vielen Policen begrenzt und einige Tarife schließen wichtige Versorgungen wie Implantate oder Inlays einfach vom Versicherungsschutz aus. Da kann sich durchaus ein Wechsel zu einem besseren Vertrag lohnen. In der Regel können Versicherte laufende Policen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Kieferorthopädie und Prophylaxe in einigen Verträgen enthalten

Viele Versicherer übernehmen auch Leistungen, wie beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, welche zur Prophylaxe zählen. Und ebenfalls kommen einige Zusatzversicherungen auch für kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und teilweise sogar bei Erwachsenen auf. Spezielle Beratungsstellen informieren über die Vorteile der Zahnreinigung.

Laufende Behandlungen vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt

Und 50 Prozent der erwachsenen Bundesbürger leiden unter einer mittelschweren Parodontitis, auch Parodontose genannt. Und immerhin 20 Prozent unter der schweren Form. Hat nun ein Zahnarzt bereits zur Behandlung geraten, ist es zu spät. Eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung kommt für diese Behandlung nicht mehr auf. Und auch in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss können Versicherte keine Leistungen beantragen. Daher raten Experten zu einem rechtzeitigen Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer noch jung ist.

Autor: Wolfgang Schmidt (Freier Mitarbeiter, Redakteur)