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Reha-Klinik Frisia
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Allgemeine Kontakt-Infos

  • BezeichnungReha-Klinik Frisia
  • LandDeutschland
  • Postleitzahl83646
  • BundeslandBayern
  • OrtBad Tölz
  • StraßeKogelweg 8
  • Telefon(0 80 41) 5 03-0
  • Fax(0 80 41) 5 03-605
  • E-MailSchnellkontakt
  • Internet

Patienten-Service / -Aufnahme

  • Ansprechp.Telefon: (08041) 503-0
  • Telefon(0 80 41) 5 03-0
  • Fax(0 80 41) 5 03-6 05
  • E-MailSchnellkontakt
  • TippsStationärer Aufenthalt
    Unser Haus ist staatlich anerkannt und beihilfefähig nach § 30 GewO und § 7 Bundesbeihilfeverordnung. Mit unserer Klinik bestehen Versorgungsverträge nach § 111 Absatz 5 SGB V mit Vereinbarung über die Gewährung von stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Absatz 2 SGB V und Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 4 SGB V für alle gesetzlichen Krankenkassen.

    Stationär (mit Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse)
    Übernahme der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse mit Ausnahme des gesetzlichen Eigenanteils von ? 10,00.

    Stationär (privat, Beihilfe)
    Tagespflegesatz
    ? 79,00 im Einzelzimmer
    ? 76,00 im Doppelzimmer

    zuzüglich Kurtaxe, Ärztliche Leistungen nach GOÄ, Anwendungen laut Preisliste, die wir Ihnen gerne zusenden

    Ambulante Badekur
    Inklusive Übernachtung mit Vollpension und medizinischer Bereitschaft, Vorträge, einschließlich gefürhrte Wanderungen und Freizeitveranstaltungen im Haus. Die ärztliche Betreuung erfolgt durch unseren Kur- und Badearzt. Der Badearztschein wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die ärztlich verordneten Anwendungen erhalten Sie in der Reha-Klinik Frisia (Kurmittel-Schecks müssen vorliegen) und werden mit der Krankenkasse bis auf den gesetzlichen Eigenanteil abgerechnet. Für die Unterbringung gewährt die Kasse einen Zuschuß.

    Frisia Hauskur
    Inklusive Übernachtung mit Vollpension und medizinischer Bereitschaft, Vorträge, einschließlich gefürhrte Wanderungen und Freizeitveranstaltungen im Haus. Anwendungen können über mitgebrachte Rezepte vom Hausarzt direkt mit uns abgerechnet werden. (Das Ausstellungsdatum der Rezepte darf 10 Tage nicht überschreiten.)

    Wunsch- und Wahlrecht
    Was Reha-Patienten mit entscheiden dürfen
    Im Rahmen der stationären Vorsorge- und Rehakur haben Sie, sofern keine medizinischen Gründe entgegenstehen, ein Wunschrecht und können Ort und Kurbetrieb, z.B. Reha-Klinik Frisia in Bad Tölz, selbst aussuchen. Der Kurbetrieb muss jedoch eine entsprechende Vereinbarung (§ 111) mit den Krankenkassen getroffen haben. Wir haben eine Vereinbarung nach § 111 mit den Krankenkassen!

    Ihr Frisia-Team

    Weitere Erläuterungen zum Wunsch- und Wahlrecht
    Das SGB 9 räumt chronisch kranken und behinderten Menschen seit dem 01.07.2001 unter bestimmten Voraussetzungen bei der Auswahl und Ausführung der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ein Wunsch- und Wahlrecht ein (§9 SGB 9).

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Wunschrecht (§9, Abs. 1 SGB 9) des Berechtigten und seinem Wahlrecht (§9, Abs. 2 SGB 9). Das Wahlrecht kommt im Zusammenhang mit einer stationären Rehabilitationsleistung nicht zum Zuge. Der Berechtigte kann aber mit seinem Wunschrecht Einfluss bezüglich der stationären Rehabilitationsleistung nehmen, weil dabei seinen berechtigten Wünschen ausdrücklich entsprochen werden soll.

    Den Wünschen soll sowohl bei der Entscheidung (in der Regel über Art, Umfang und Ort, z.B. Reha-Klinik Frisia in Bad Tölz, der Leistungserbringung) wie auch bei der Ausführung Rechnung getragen werden. Das Wunschrecht wird allerdings durch den unbestimmten Rechtsbegriff berechtigte Wünsche eingeschränkt. Wünsche sind nicht mehr berechtigt, wenn ihre Erfüllung dazu führen würde, dass sie dem Rehabilitationsträger (Kostenträger) vom Gesetzgeber auferlegte Ziele und Aufgaben nicht mehr oder nicht in gleicher Ergebnisqualität erreicht werden können. Kollidieren die Wünsche des Berechtigten (Antragsteller einer stationären Reha-Maßnahme) nicht mit den Pflichten der Rehabilitationsträger aus den §§ 4 und 10 SGB 9 bzw. ihrem jeweiligen Leistungsrecht, muss den Wünschen Rechnung getragen werden- soweit wegen der damit verbundenen Mehrkosten nicht gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung verstoßen wird. Leistungen dürfen nur in Einrichtungen erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag haben (§ 21 SGB 9).

Selbsthilfegruppen-Service

Ärztliche Ansprechpartner

Klinikverwaltung/Verwaltungsleitung

Klinikträger / Klinikgruppe

  • LandDeutschland
  • Postleitzahl83646
  • OrtBad Tölz
  • StraßeStefanie- v. Strechine - Straße. 16
  • Telefon08041 / 80 10
  • Fax08041 / 80 15 00
  • E-MailSchnellkontakt
  • Internet
* Das vorstehende Profil wurde nicht vom Rehacafé-Betreiber sondern von Reha-Klinik Frisia (Mitglieds-ID: KL1064) selbst erstellt und bearbeitet. Der Rehacafé-Betreiber übernimmt daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten keinerlei Gewähr. Für die Darstellung und die angegebenen Daten und mitgeteilten Informationen ist das Mitglied selbst zuständig. Im Profil sowie den damit zusammenhängenden Beiträgen enthaltene Links und Verweise sollen Ihnen eine Orientierung im Internet erleichtern. Diese Links wurden nicht vom Rehacafé-Betreiber gesetzt sondern von Reha-Klinik Frisia (Mitglieds-ID: KL1064). Diese Links wurden und werden nicht vom Rehacafé-Betreiber überprüft. Bitte beachten!!! Mit dem Aufrufen der Links verlassen Sie unsere Homepage. Für die Inhalte und Reichweiten der angebotenen Informationen der aufgerufenen Seiten übernehmen wir keine Gewähr. Die weitere, insbesondere die kommerzielle Verwendung der Informationen, kann durch Urheberrechte und andere Schutzbestimmungen eingeschränkt oder untersagt sein.
User-ID: KL1064 | System-ID: 3020 | Datenstand vom: 03.05.2013